Bowle-Rezept
Kirschbowle mit Sekt und Edelkirsch
Dunkler Kirschsaft und Edelkirsch bringen ordentlich Kirsche in die Schüssel. Trockener Sekt, Mineralwasser, Zitrone und ein paar Brombeeren sorgen dafür, dass daraus keine schwere Likörbowle wird.
- 8 Portionen
- 15 Min. Vorbereitung
- 30 Min. ziehen
- Mit Alkohol
- Einfach
Menge anpassen
Zutaten
Zutaten lassen sich antippen und abhaken. Die Mengen werden automatisch umgerechnet und auf praktische Werte gerundet.
Zubereitung
Kirschbowle darf für mich ruhig richtig nach Kirsche schmecken. Kirschsaft und Edelkirsch liefern dafür die Basis, während Brombeeren eine dunklere Fruchtnote dazusetzen. Damit die Mischung nicht schwer wird, kommen trockener Sekt, Mineralwasser und etwas Zitrone dazu.
Die Farbe erledigt den Rest praktisch von allein: tiefrot, ein paar dunkle Beeren dazwischen – viel mehr Deko braucht diese Bowle nicht.
Warum Brombeeren gut dazu passen
Brombeeren greifen die dunkle Fruchtrichtung auf, schmecken aber nicht einfach nur nach noch mehr Kirsche. Außerdem bleiben sie in der Schüssel meist besser in Form als sehr reife Himbeeren.
Eine kleine Menge reicht. Die Bowle soll Kirschbowle bleiben.
Welcher Sekt passt?
Trocken oder brut ist hier die beste Wahl. Kirschsaft und Edelkirsch bringen bereits genug Süße mit. Ein lieblicher Sekt würde das Ganze schnell in Richtung Dessert schieben.
Kann sie vorbereitet werden?
Kirschsaft, Edelkirsch, Zitrone und Brombeeren dürfen ungefähr eine halbe Stunde gemeinsam kalt ziehen. Das kannst du entspannt erledigen, bevor die Gäste kommen.
Sekt und Mineralwasser bleiben bis kurz vor dem Servieren im Kühlschrank. Dann langsam zugießen, einmal umrühren und die Schüssel kann auf den Tisch.
Wenn sie zu süß geworden ist
Mineralwasser und Zitronensaft sind die beiden einfachsten Korrekturen. Beides in kleinen Mengen zugeben und zwischendurch probieren. So bleibt die Frucht erhalten, ohne dass die Bowle dünn wird.
Dieses Rezept enthält Alkohol. Bitte genieße es verantwortungsvoll – nicht geeignet für Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere und Stillende.